Hinweisgeberschutzgesetz

Liebe Partner:innen,

wir möchten Sie über eine bedeutende Neuerung informieren, die im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) umgesetzt wurde. Ab dem 17. Dezember 2023 steht Rechtsanwalt Cornelius Matutis als unsere externe Meldestelle für vertrauliche Hinweise zur Verfügung. Diese Initiative wurde ins Leben gerufen, um einen transparenten und integeren Umgang in unserer Zusammenarbeit zu fördern und zu schützen.

Die externe Meldestelle bietet Ihnen die Gelegenheit, mögliche Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Unregelmäßigkeiten vertraulich und sicher zu melden. Dies kann sowohl anonym als auch unter Nennung Ihrer Identität erfolgen, abhängig von Ihrer bevorzugten Vorgehensweise. Rechtsanwalt Cornelius Matutis unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, um die Vertraulichkeit Ihrer Daten und Informationen zu gewährleisten.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, einen Hinweis einzureichen:

  1.  Nutzen Sie das Formular auf der Website  Zum Formular

  2. Kontaktireren Sie uns per E-Mail unter hinweis@anwaltliche-meldestelle.de

  3. Vereinbaren Sie telefonisch oder nach Terminabsprache eine persönliche Beratung:  0331 0813284 70

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz, zur externen Meldestelle und zu alternativen externen Meldewegen, einschließlich Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union, finden Sie auf unserer Website: https://anwaltliche-meldestelle.de.

Die Einführung der externen Meldestelle repräsentiert einen weiteren Schritt in unserem Bestreben, eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Integrität und Compliance im Fokus stehen. 

Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Engagement!